Kompass beantwortet Fragen zu GoBD, § 147 AO und § 257 HGB ausschließlich aus dem Originaltext. Jede Aussage nennt ihre Fundstelle, ein Klick zeigt die Passage. Steht es nicht in den Quellen, sagt Kompass das offen: lieber keine Antwort als eine geratene.

Die Antwort: jede Aussage mit Fundstelle, etwa § 147 Abs. 3 AO oder Rz. 81 der GoBD.

Die Quellen: ein Klick auf eine Fundstelle zeigt die Passage im Originaltext.

Die Prüfung: jedes Modell muss sich auf 34 Prüffragen beweisen, auch daran, ob es Fangfragen ablehnt.
In eigenen Worten, etwa: Darf ich Belege nach dem Scannen wegwerfen?
Kompass sucht die passenden Stellen in GoBD, § 147 AO und § 257 HGB.
Jede Aussage nennt ihre Fundstelle. Ohne Beleg in den Quellen gibt es keine Antwort.
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